
Assistenz für Menschen mit Unterstützungsbedarf
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Im Rahmen von Assistenzleistungen übernehme ich die fachliche Begleitung von Menschen mit Unterstützungsbedarf z.B. bei Übergängen von
besonderen Lebensabschnitten.
Die Aufträge werden gemeinsam definiert und verfolgen ein nachhaltiges Ziel.
Solche Assistenzleistungen können sowohl im institutionellen, wie auch in einem privaten Kontext stattfinden.
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AB JUNI 2025
Beiständin/gesetzliche Vertretung für Menschen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Basel-Stadt, welche in einer Institution der Behindertenhilfe leben.
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Als private Mandatsträgerin im Auftrag des Amtes für Beistandschaften und Erwachsenenschutz (ABES) Basel-Stadt.
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Eine persönliche und wertschätzende Begleitung ist mir ein wichtiges Anliegen, weshalb ich nur wenige Mandate gleichzeitig übernehme.​
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Themenbereiche
- Übertritt vom Elternhaus in eine Institution oder in eine eigene Wohnung
- Begleitung bei der Klärung und Installation von unterstützenden Netzwerken
- Begleitung und Unterstützung bei Leistungen, welche von der gesetzlichen Vertretung nicht abgedeckt werden (z.B. Freizeit- & Alltagsbegleitung)
- Übernahme einer Vertretungsbeistandschaft
- Unterstützung von Institutionen bei besonderen Übergängen der Klientel
etc.
Finanzierung
Assistenzleistungen
Einen Assistenzbeitrag der IV können nur Personen beanspruchen, die zu Hause leben und eine Hilflosenentschädigung beziehen. Der Assistenzbeitrag deckt nur ein Teil meiner Begleitleistung ab. Die Differenz muss anderweitig gedeckt werden. Liegt die Voraussetzung für den Assistenzbeitrag nicht vor, müssen die gesamten Kosten selbst getragen werden.
Bei Interesse gebe ich gerne meine Tarife bekannt.
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Beistandschaft
Die Entschädigung für einen Beistand ist kantonal geregelt. Die jeweilige Kesb legt die Höhe der Entschädigung fest. Sie berücksichtigt unter anderem den Umfang der übertragenen Aufgaben des Beistands. Grundsätzlich übernimmt die betreute Person die Kosten. Wenn das Vermögen unter 12'000 Franken liegt, werden die Kosten erlassen.