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Assistenz für Menschen mit Unterstützungsbedarf

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Im Rahmen von Assistenzleistungen übernehme ich die fachliche Begleitung von Menschen mit Unterstützungsbedarf z.B. bei Übergängen von besonderen Lebensabschnitten. 

Die Aufträge werden gemeinsam definiert und verfolgen ein nachhaltiges Ziel.

Solche Assistenzleistungen können sowohl im institutionellen, wie auch in einem privaten Kontext stattfinden.

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Zudem biete ich Klient*innen Begleitung im Rahmen einer gesetzlichen Vertretung

als private Mandatsträgerin im Auftrag der KESB.

Eine persönliche und wertschätzende Begleitung ist mir ein wichtiges Anliegen, weshalb ich nur wenige Mandate gleichzeitig übernehme.

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Themenbereiche

- Übertritt vom Elternhaus in eine Institution oder in eine eigene Wohnung

- Begleitung bei der Klärung und Installation von unterstützenden Netzwerken

- Begleitung und Unterstützung bei Leistungen, welche von der gesetzlichen Vertretung nicht abgedeckt werden

- Übernahme einer Vertretungsbeistandschaft 

- Unterstützung von Institutionen bei besonderen Übergängen der Klientel

etc.

Finanzierung

 Assistenzleistungen

Einen Assistenzbeitrag können nur Personen beanspruchen, die zu Hause leben und eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen. Liegt die Voraussetzung für den Assistenzbeitrag nicht vor, müssen die Kosten selbst getragen werden. 

 Beistandschaft

Die Entschädigung für einen Beistand ist kantonal geregelt. Die jeweilige Kesb legt die Höhe der Entschädigung fest. Sie berücksichtigt unter anderem den Umfang der übertragenen Aufgaben des Beistands. Grundsätzlich übernimmt die betreute Person die Kosten. Fehlt das Geld, übernimmt die öffentliche Hand die Entschädigung.

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